Verkehrsregeln in Deutschland
Die allgemeinen Regeln für Kategorie B in Deutschland. Die theoretische Prüfung wird von TÜV / DEKRA durchgeführt. Ein angebrachtes Schild setzt immer ein allgemeines Limit außer Kraft.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Auf der Autobahn gilt ohne Zeichen keine allgemeine Begrenzung; die Richtgeschwindigkeit ist 130 km/h.
Alkohol
Du zählst als Anfängerfahrer für die ersten 2 Jahre nach dem Bestehen.
Führerschein
- Prüfung
- TÜV / DEKRA
Begleitetes Fahren: Ab 17 Jahren mit Begleitetem Fahren (BF17), mit einer eingetragenen Begleitperson.
Fahrtrichtung
- Verkehrsschilder
- Wiener Übereinkommen (1968)
Vorfahrt und rechts vor links
Vorfahrt und rechts vor links
An einer gleichrangigen Kreuzung ohne Schilder und ohne Ampel gilt rechts vor links: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Das gilt auch für Radfahrer.
Verkehrszeichen und Ampeln haben immer Vorrang vor der Grundregel. An einer Vorfahrtstraße (gelbe Raute) fahren Sie vor; das Stoppschild oder das umgekehrte Dreieck zwingt Sie zum Warten.
Wer abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge sowie Fußgänger und Radfahrer durchlassen, die geradeaus weiterfahren oder die Straße überqueren.
Handy am Steuer
Handy am Steuer
Ein Mobiltelefon oder anderes elektronisches Gerät während der Fahrt in der Hand zu halten, ist verboten (§ 23 StVO). Das gilt auch beim Halten an einer roten Ampel, solange der Motor läuft.
Erlaubt ist die Bedienung nur über eine Freisprecheinrichtung oder Halterung, ohne das Gerät aufzunehmen. Ein Verstoß kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg; bei Gefährdung oder Unfall steigt das Bußgeld und ein Fahrverbot kann hinzukommen.
Gurtpflicht und Kinder im Auto
Gurtpflicht und Kinder im Auto
Während der Fahrt müssen sich alle Insassen anschnallen. Für einen nicht angelegten Gurt zahlt der Fahrer 30 Euro.
Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem geeigneten Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung gesichert werden. Ist ein Kind gar nicht gesichert, drohen 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Licht und Sicht
Licht und Sicht
Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht müssen Sie das Abblendlicht einschalten; Standlicht allein genügt nicht. Bei Nebel, Schneefall oder Regen ist zusätzlich Abblendlicht Pflicht.
Eine Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei Sichtweiten unter 50 Metern nutzen. Viele Autos haben ein Tagfahrlicht, das aber nachts das Abblendlicht nicht ersetzt, weil das Rücklicht dabei meist nicht leuchtet.
Fahranfänger und Probezeit
Fahranfänger und Probezeit
Nach der ersten Fahrerlaubnis gilt eine Probezeit von zwei Jahren. In dieser Zeit und generell für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß, z. B. zu schnell oder Handy am Steuer) verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Mit Begleitetem Fahren ab 17 (BF17) darf man den Pkw schon mit 17 fahren, aber nur in Begleitung einer namentlich eingetragenen Person.
Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen
Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille. Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Zeigen Sie schon ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen oder verursachen einen Unfall, machen Sie sich strafbar.
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Beim Fahren unter Drogeneinfluss gelten eigene Grenzwerte; für Cannabis liegt der THC-Grenzwert bei 3,5 ng/ml.
Überholen und Rettungsgasse
Überholen und Rettungsgasse
Überholt wird grundsätzlich links, und nur bei ausreichendem Abstand und freier Sicht. Rechts überholen ist auf der Autobahn nur in engen Ausnahmen erlaubt, etwa bei zähem Verkehr auf den Nebenspuren.
Sobald der Verkehr auf der Autobahn oder Außerortsstraße stockt, müssen Sie eine Rettungsgasse bilden: zwischen der linken Spur und der daneben liegenden Spur. Auf zweispurigen Strecken also zwischen den beiden Spuren. Dies gilt sofort, nicht erst wenn ein Einsatzfahrzeug kommt.
Parken und Halten
Parken und Halten
Geparkt wird in Fahrtrichtung rechts, außer bei Einbahnstraßen. Vor und hinter Kreuzungen gilt ein Abstand von mindestens 5 Metern, an Bordsteinabsenkungen und vor Ein- und Ausfahrten darf nicht geparkt werden.
Ein Parkverstoß kostet je nach Fall zwischen 10 und 55 Euro; wer andere behindert oder einen Rettungsweg blockiert, zahlt mehr und riskiert einen Punkt sowie das Abschleppen des Fahrzeugs.
Auto in Ordnung und Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Auto in Ordnung und Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Jeder Pkw muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV. Ein neues Auto zum ersten Mal nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Die Prüfung macht eine Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS.
Die nächste HU steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen. Fahren Sie mit überzogener HU, drohen je nach Dauer Verwarn- oder Bußgelder und ein Punkt. Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten müssen an Bord und das Profil der Reifen ausreichend sein.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Pflicht (§ 2 StVO): Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit geeigneten Winterreifen fahren.
Geeignet sind Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke); die alte M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr. Wer bei winterlichem Wetter mit falschen Reifen fährt, zahlt ab 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Umweltzone und Umweltplakette
Umweltzone und Umweltplakette
Viele Städte haben eine Umweltzone. Hineinfahren darf nur, wessen Auto eine gültige Umweltplakette an der Windschutzscheibe trägt; heute ist das fast überall die grüne Plakette.
Die Plakette gibt es bei Prüforganisationen und vielen Werkstätten und sie gilt für alle Umweltzonen in Deutschland. Fahren ohne gültige Plakette in der Zone kostet 100 Euro; Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.
Punkte in Flensburg und Bußgelder
Punkte in Flensburg und Bußgelder
Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst. Je nach Verstoß gibt es einen bis drei Punkte.
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ab 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung mit dem Angebot eines Fahreignungsseminars. Punkte verfallen je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
Quelle: StVO / Bundesanstalt für Straßenwesen · Geschrieben am 2026-10-18. Überprüft anhand der Quelle unten.